Wussten Sie schon..., dass Ihnen -
wenn Sie jemanden
pflegen - 42Tage Urlaub zustehen?
Wir übernehmen in der Zeit
die Pflege für Sie -
wenn Sie es wünschen,
auch stundenweise.
Wenn die Pflegeperson die häusliche Pflege wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht leisten kann, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Die Pflegekasse trägt die Kosten der Ersatzpflege für längstens 42 Tage je Kalenderjahr. Der Höchstbetrag liegt bei 1685 Euro. Diese Leistung wird jedoch nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat (so genannte Vorpflegezeit). Achtung: Wenn Angehörige ersatzweise die Pflege übernehmen, zahlt die Kasse für Angehörige bis zum zweiten Grad (Kinder, Eltern) nur die Leistungen des Pflegegeldes. Die Ersatzpflege gibt es auch für Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz, wenn sie keine Pflegestufe haben.
Zur Entlastung der Angehörigen bieten
wir auch Betreuungsleistungen
nach § 45b SGB XI
bei Ihnen zu Hause oder auch als Gruppenbetreuung
in unseren Räumen.
wir vermitteln Ihnen gerne einen Hausnotruf
Wir sind Mitglied im
Pflegedienst GlückAuf GmbH Birkenweg 2 59192 Bergkamen
Tel.02307 28 0022 Fax 02307 280021
Handelsregister: AG Hamm HRB 10230 SteuerNr:322/5723/1980
Geschäftsführerin: Grazyna Ewa Mandok
Sparkasse an der Lippe IBAN: DE96 441523700007005663 BIC WELADED1LUN
IkNr. 460598810
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