Wussten Sie schon..., dass Ihnen - 

wenn Sie jemanden

pflegen - 42Tage Urlaub zustehen?

    Wir übernehmen in der Zeit

die Pflege für Sie -

wenn Sie es wünschen,

auch stundenweise.

 

 

Verhinderungspflege

Wenn die Pflegeperson die häusliche Pflege wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht leisten kann, tritt die Verhinderungspflege in Kraft. Die Pflegekasse trägt die Kosten der Ersatzpflege für längstens 42 Tage je Kalenderjahr. Der Höchstbetrag liegt bei 1612 Euro. Diese Leistung wird jedoch nur gewährt, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat (so genannte Vorpflegezeit). Achtung: Wenn Angehörige ersatzweise die Pflege übernehmen, zahlt die Kasse für Angehörige bis zum zweiten Grad (Kinder, Eltern) nur die Leistungen des Pflegegeldes. Die Ersatzpflege gibt es auch für Personen mit Einschränkungen der Alltagskompetenz, wenn sie keine Pflegestufe haben.